Pretii rerum distractarum, quas venales mandato praecedente acceperas, ultra licitum usuras ex stipulatione vel mora praestare, licet pignora data probentur, compelli non potes.
von bennet.p am 22.09.2022
Du kannst nicht gezwungen werden, unrechtmäßig hohe Zinsen zu zahlen zahlen, weder aufgrund einer formellen Vereinbarung noch bei Zahlungsverzug, für die Erlöse von Waren, die du in Kommission erhalten hast, selbst wenn nachgewiesen werden kann, dass Pfänder gegeben wurden.
von alice8951 am 27.12.2018
Vom Preis der verkauften Sachen, die du aufgrund vorhergehenden Auftrags zum Verkauf erhalten hattest, kannst du nicht gezwungen werden, Zinsen über das Rechtmäßige hinaus aus Vereinbarung oder Zahlungsverzug zu leisten, auch wenn Pfänder als bewiesen gelten.