Scilicet ut milites, etsi propter simplicitatem praesentis legis subtilitatem non observaverint, in tantum tamen teneantur, quantum in hereditate invenerint.
von valeria.e am 16.06.2020
Und zwar derart, dass Soldaten, selbst wenn sie aufgrund ihrer Einfachheit die Feinheiten des gegenwärtigen Gesetzes nicht beachtet haben, dennoch in dem Umfang haftbar gemacht werden, wie sie es im Erbe vorgefunden haben.
von marija.g am 31.07.2016
Das heißt, selbst wenn Soldaten aufgrund ihres einfachen Verständnisses die technischen Einzelheiten des geltenden Gesetzes nicht einhalten, haften sie nur insoweit, als sie tatsächlich aus der Erbschaft erhalten haben.