Et ideo et in ipsam deliberationis dationem et divinum rescriptum super hoc promulgandum hoc adici volumus, ut sciant omnes, quod omnimodo post petitam deliberationem, si adierint vel pro herede gesserint vel non recusaverint hereditatem, omnibus in solidum hereditariis oneribus teneantur.
von annalena.p am 10.09.2023
Daher wollen wir sowohl bei der Gewährung der Bedenkzeit als auch bei dem zu erlassenden kaiserlichen Dekret hinzufügen, dass jeder verstehen soll: Nach Beantragung einer Überlegungsfrist weredn sie, wenn sie die Erbschaft annehmen oder als Erben handeln oder die Erbschaft nicht ausschlagen, uneingeschränkt für alle Erbschaftsverpflichtungen haftbar gemacht.
von freya.x am 04.10.2014
Und daher wünschen wir, dass sowohl der Akt der Beratschlagung als auch dem zu veröffentlichenden göttlichen Reskript hinzugefügt wird, damit alle wissen, dass sie nach vollständiger Beratschlagung, wenn sie die Erbschaft angetreten oder als Erbe gehandelt oder die Erbschaft nicht abgelehnt haben, vollumfänglich allen erbrechtlichen Lasten unterliegen werden.