Et si non intra datum tempus recusaverit hereditatem, omnibus in solidum debitis hereditariis teneatur et non secundum modum parimonii, sed etsi exiguus sit census hereditatis, tamen quasi heredem eum in totum obligari, et sibi imputet, qui pro novo bene ficio vetus elegit gravamen.
von annalena933 am 28.08.2020
Und wenn er die Erbschaft nicht innerhalb der festgelegten Frist ablehnt, haftet er vollumfänglich für alle Erbschaftsschulden und nicht nur proportional zum Wert des Nachlasses. Selbst wenn der Wert des Nachlasses gering ist, bleibt er als Erbe für die gesamte Schuld haftbar, und er kann sich nur selbst dafür verantwortlich machen, dass er die alte Last anstelle des neuen Vorteils gewählt hat.
von mohamed.o am 12.05.2020
Und wenn er innerhalb der gesetzten Frist die Erbschaft nicht abgelehnt hat, haftet er für alle Erbschaftsschulden vollumfänglich und nicht nach Maßgabe des Vermögens, sondern selbst wenn der Wert der Erbschaft gering ist, ist er dennoch als Erbe für das Ganze verpflichtet, und er kann sich nur selbst tadeln, der die alte Last dem neuen Vorteil vorgezogen hat.