Cum aliquis scripsit heredem eum, qui de sua condicione ei qui dominium eius vindicabat in iudicio adversabatur, is autem qui dominum sese dicebat adire eum hereditatem imperabat, ut adquisitio hereditatis per eum celebretur, indignatus est quasi domino ei parere.
von konrad.v am 16.01.2022
Als jemand ihn zum Erben ernannte, der bezüglich seiner Rechtslage demjenigen, der dessen Eigentum gerichtlich beanspruchte, entgegentrat, und derjenige, der sich als Herr bezeichnete, ihm befahl, die Erbschaft anzutreten, damit die Erbschaftserwerbung durch ihn vollzogen werde, war er empört, als müsse er einem Herrn gehorchen.
von jonte.b am 22.04.2015
Jemand setzte einen Erben in seinem Testament ein, der sich in einem Gerichtsverfahren über seinen rechtlichen Status mit jemandem auseinandersetzte, der behauptete, sein Besitzer zu sein. Der Anspruchsteller, der sich als sein Herr ausgab, befahl ihm, das Erbe anzunehmen, damit die Erbschaft durch ihn erworben werden könne. Der Erbe war entrüstet darüber, jemandem gehorchen zu müssen, der sich als sein Herr aufspielte.