Sed si hoc parens neglexerit et in memorata aetate infans decesserit, tunc parentem quidem superstitem omnia ex quacumque successione ad eundem infantem devoluta iure patrio quasi iam infanti quaesita capere.
von sam943 am 15.02.2019
Wenn jedoch der Elternteil dies versäumt hat und das Kind im vorgenannten Alter verstorben ist, dann soll der überlebende Elternteil kraft väterlichen Rechts alle Zuwendungen an das Kind aus jeglicher Erbfolge erhalten, als wären sie dem Kind bereits zugeeignet worden.
von Nicklas am 22.01.2015
Wenn jedoch der Elternteil dies unterlässt und das Kind vor Erreichen des festgelegten Alters stirbt, dann erhält der überlebende Elternteil alles, was durch irgendeine Erbschaft an dieses Kind hätte übergehen sollen, so als wäre es bereits kraft elterlichen Rechts dem Kind zugehörig gewesen.