Si sorori suae frater tuus civili vel honorario successit iure, licet res ex eius descendentes bonis non probetur tenuisse, heres tamen effectus contra possidentes experiri potest.
von ida.k am 03.04.2021
Wenn Ihr Bruder von seiner Schwester entweder nach zivielm oder Ehrenrecht geerbt hat, kann er auch dann rechtliche Schritte gegen die derzeitigen Besitzer einleiten, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass er Vermögenswerte aus ihrem Nachlass besessen hat, da er zum Erben geworden ist.
von ronja.i am 03.01.2016
Wenn dein Bruder nach bürgerlichem oder Ehrenrecht seiner Schwester nachfolgte, kann er, obwohl nicht bewiesen ist, dass er Güter von ihr besessen hat, als Erbe dennoch gegen die gegenwärtigen Besitzer rechtliche Schritte einleiten.