Suum heredem omissa bonorum possessione paternam successionem obtinere potuisse certi iuris est.
von jonna.8834 am 03.09.2014
Es ist ein anerkannter Rechtsgrundsatz, dass ein Erbe das väterliche Erbe auch dann beanspruchen kann, wenn er nicht förmlich die Besitzergreifung des Nachlasses beantragt hat.
von tobias903 am 27.12.2013
Dass der eigene Erbe, ungeachtet der unterlassenen Besitzergreifung der Güter, die väterliche Erbfolge hätte erlangen können, ist nach herrschendem Rechtsverständnis gewiss.