Avunculo priori, qui est in tertio gradu, quam consobrino, qui sequentem occupat, deferri successionem intestati certi iuris est.
von cathaleya.c am 06.06.2018
Nach dem Rechtsgrundsatz steht die Erbfolge bei einem Intestaterben eher einem vorherigen Onkel, der im dritten Grad verwandt ist, zu als einem Cousin, der den nächsten Grad besetzt.
von hasan.s am 24.08.2013
Es ist rechtlich festgelegt, dass bei einem Erbfall ohne Testament der Onkel, der im dritten Verwandtschaftsgrad steht, vor dem Cousin, der im nächsten Verwandtschaftsgrad ist, als Erbe eingesetzt wird.