Nam si amitini tui alio etiam patre nati numquam eorum matri privigni sunt, admisisse te bonorum possessionem probans eorum vindica successionem.
von jason867 am 31.05.2015
Denn wenn deine Vettern mütterlicherseits, auch von einem anderen Vater geboren, niemals Stiefkinder ihrer Mutter sind, und du den Nachweis erbringst, dass du die Erbbesitzansprüche erhalten hast, fordere deren Erbfolge ein.
von milan9941 am 23.04.2017
Wenn deine Vettern mütterlicherseits, auch wenn sie einen anderen Vater haben, niemals als Stiefkinder ihrer eigenen Mutter gelten, solltest du nach Nachweis des rechtmäßigen Besitzes des Nachlasses deren Erbschaft geltend machen.