Si sui iuris constituti filii tui matri successerunt, licet te tutorem eorum esse probetur, tamen non per procuratorem, sed actorem decreto constitutum a te res eorum te absente peti convenit.
von kay.k am 02.04.2019
Wenn Ihre Söhne von ihrer Mutter geerbt und rechtliche Unabhängigkeit erlangt haben, sollten ihre Vermögenswerte während Ihrer Abwesenheit, auch wenn Sie als ihr Vormund nachgewiesen werden können, nicht durch einen Rechtsvertreter, sondern durch einen per Dekret offiziell bestellten Vertreter beansprucht werden.
von ole.842 am 20.01.2017
Wenn deine Söhne, die als eigenständig etabliert wurden, ihrer Mutter nachfolgten, obwohl nachgewiesen werden kann, dass du ihr Vormund bist, sollte dennoch, nicht durch einen Prozessbevollmächtigten, sondern durch einen per Dekret von dir ernannten Vertreter, ihr Vermögen in deiner Abwesenheit geltend gemacht werden.