" quisquis mihi heres erit, et titius filio meo heres esto", secundum quod apud ulpianum invenimus, mortuo impubere filio quaerebatur, quomodo ad substitutionem vocentur tres substituti:
von mara.w am 05.12.2014
Wer mein Erbe sein wird, und Titius soll Erbe meines Sohnes sein, gemäß dem, was wir bei Ulpianus finden, als der Sohn vor der Pubertät starb, wurde gefragt, wie die drei Substituten zur Substitution berufen werden.
von elli946 am 28.11.2022
Nach den Aufzeichnungen von Ulpian, als jemand niederschrieb: „Wer mein Erbe wird, und Titius soll der Erbe meines Sohnes sein", und der Sohn dann noch vor Erlangen der Volljährigkeit starb, entstand eine Frage, wie die drei Ersatzerben zur Erbfolge aufgerufen werden sollten.