Substituitur autem impuberi aut nominatim, veluti TITIUS, aut generaliter QUISQUIS MIHI HERES ERIT:
von fatima968 am 01.02.2022
Zudem wird für einen Unmündigen entweder namentlich Ersatz geleistet, wie TITIUS, oder allgemein WER MEIN ERBE SEIN WIRD:
von hamza.n am 27.04.2023
Ein Ersatzerbe für einen Minderjährigen kann entweder namentlich, zum Beispiel Titius, oder allgemein durch die Formulierung „wer mein Erbe sein wird" bestimmt werden: