Si enim nihil ex his fuerit subsecutum, tunc valere condicionem et res secundum verba testamenti restitui, ut incertus successionis morientis exitus videatur certo substitutionis vel restitutionis fine concludi.
von evelin931 am 10.03.2019
Denn wenn aus diesen Dingen nichts hervorgegangen wäre, dann würde die Bedingung als gültig gelten und die Vermächtnisse gemäß den Worten des Testaments wiederhergestellt werden, sodass der ungewisse Ausgang der Nachfolge des Sterbenden durch das sichere Ende der Substitution oder Restitution abgeschlossen zu sein scheint.
von aleyna8969 am 26.11.2018
Wenn keines dieser Ereignisse eintritt, wird die Bedingung gültig und das Eigentum muss gemäß der Formulierung des Testaments übertragen werden, sodass der ungewisse Ausgang der Erbfolge des Sterbenden durch den endgültigen Beschluss der Ersatzregelung oder Rückgabe aufgelöst zu sein scheint.