Cui enim ferendus est intellectus, si forsitan testamentum quidem non fecerit, posteritatem autem habuerit, propter huiusmodi verborum angustias liberos eius omni paene fructu paterno defraudari?
von paul909 am 02.07.2017
Wem soll denn eine Auslegung zugestanden werden, wenn er vielleicht kein Testament errichtet hat, aber Nachkommen besitzt, sodass wegen solcher Wortkleinlichkeiten seine Kinder fast des gesamten väterlichen Erbes beraubt werden?
von arthur.o am 14.08.2023
Wie können wir eine Auslegung akzeptieren, bei der Kinder nur deshalb fast das gesamte väterliche Erbe verlieren, weil jemand ohne Testament verstorben ist und aufgrund solch starrer Formulierungen ihre Rechte missachtet werden?