Sed si quidem ipse testator plotio cuidam heres extitit, manifestissimum esse sibi sempronium heredem instituisse, ut per mediam ipsius personam plotii heres efficiatur:
von kristin.j am 14.10.2014
Wenn jedoch der Erblasser selbst Erbe eines gewissen Plotius geworden ist, so ist es offenkundig, dass er Sempronius zu seinem Erben eingesetzt hat, sodass er durch die Zwischenperson des Plotius selbst zum Erben werden konnte.
von justus.979 am 28.07.2020
Wenn der Erblasser selbst von einem gewissen Plotius geerbt hatte, ist es sehr deutlich, dass er Sempronius als seinen Erben eingesetzt hat, damit Sempronius durch Plotius als Zwischenperson erben würde.