Sin autem neque ipse testator plotio heres extitit neque plotium heredem antea scripsit et sic sempronium plotio heredem voluit esse, nullius esse momenti talem institutionem, cum non est verisimile in suum nomen quendam errasse.
von chayenne.923 am 07.07.2020
Wenn jedoch der Erblasser weder selbst Plotius' Erbe war noch Plotius zuvor als Erben eingesetzt hatte und dennoch Sempronius zum Erben von Plotius machen wollte, hat eine solche Verfügung keine rechtliche Gültigkeit, da es unwahrscheinlich ist, dass jemand sich in seinem eigenen Namen irrt.
von morice.y am 15.06.2022
Wenn jedoch weder der Erblasser selbst Erbe von Plotius wurde, noch Plotius zuvor als Erben eingesetzt hatte, und er so wollte, dass Sempronius Erbe von Plotius sei, so ist eine solche Verfügung ohne rechtliche Wirkung, da es nicht glaubhaft ist, dass jemand sich in Bezug auf seinen eigenen Namen geirrt hätte.