Veteres quidem existimabant errorem nominis esse et sic institutionem valere, quasi testator plotius nominaretur et sempronium sibi scripsisset heredem.
von nico.942 am 05.02.2019
Die frühen Rechtsgelehrten waren der Ansicht, dass es sich lediglich um einen Fehler im Namen handelte, und dass die Erbeinsetzung weiterhin gültig blieb, als ob die Person, die das Testament errichtet hat, Plotius geheißen hätte und Sempronius zu seinem Erben eingesetzt hätte.
von pia922 am 22.07.2020
Die Alten betrachteten einen Namensirrtum tatsächlich derart, dass die Erbeinsetzung gültig sei, als ob der Erblasser Plotius hieße und Sempronius als Erben für sich eingesetzt hätte.