Cum enim testamentorum ordinatio sub certa definitione legum instituta est, homines rustici et quibus non est litterarum peritia quomodo possunt tantam legum subtilitatem custodire in ultimis suis voluntatibus?
von liya.8894 am 23.05.2015
Wenn der Prozess der Testamentserstellung mit strengen rechtlichen Anforderungen versehen ist, wie können ungebildete Menschen und jene, die weder lesen noch schreiben können, möglicherweise solch komplexe Rechtsvorschriften bei der Verfügung ihrer letzten Wünsche befolgen?
von malin.843 am 22.03.2024
Da die Errichtung von Testamenten unter einer bestimmten gesetzlichen Definition festgelegt ist, wie sollen ländliche Menschen und jene ohne Schriftkundigkeit eine solch feine Gesetzesauslegung bei ihren letzten Verfügungen beachten können?