Si tamen in quendam vel quosdam testium aliquid tale contingat, si quidem ex brevi temporis intervallo necessitas potest transire, iterum eorundem testium reversum expectari et sollemnia peragi.
von veronika.a am 30.01.2018
Sollte jedoch einem oder mehreren Zeugen etwas Derartiges zustoßen und kann die dringende Angelegenheit nach kurzer Zeit geklärt werden, so sollten wir auf die Rückkehr eben dieser Zeugen warten und die formellen Verfahren abschließen.
von neo.q am 05.12.2019
Falls jedoch gegen einen oder bestimmte Zeugen etwas Derartiges geschehen sollte, wenn nämlich aus einem kurzen Zeitintervall die Notwendigkeit überwunden werden kann, sind die Rückkehr derselben Zeugen erneut zu erwarten und die Förmlichkeiten durchzuführen.