Cum enim res per testium sollemnitatem ostenditur, tunc et numerus testium et nimia subtilitas requirenda est.
von helena916 am 07.07.2015
Da rechtliche Angelegenheiten durch formelle Zeugenaussagen bewiesen werden, müssen wir sowohl auf die Anzahl der Zeugen als auch auf strenge Verfahrensanforderungen achten.
von domenic.901 am 29.08.2023
Denn wenn eine Angelegenheit durch die Förmlichkeit von Zeugen dargelegt wird, müssen sowohl die Anzahl der Zeugen als auch eine übermäßige Genauigkeit berücksichtigt werden.