Nec enim concedendum est, ut suprema vota deficientium eversionis quicquam ex incongrua insinuatione contrahant, dum res ab incongruis usurpatur audacter.
von casper.e am 26.10.2018
Wir dürfen nicht zulassen, dass die letzten Wünsche Sterbender durch unangemessene Einmischung untergraben werden, während unbefugte Personen kühn versuchen, die Kontrolle zu übernehmen.
von lewi8854 am 08.01.2016
Es darf nicht zugelassen werdne, dass die höchsten Wünsche der Sterbenden durch unpassende Andeutungen irgendeine Form der Unterminierung erfahren, während die Angelegenheit dreist von ungeeigneten Personen vereinnahmt wird.