Nemo itaque relictus heres vel legibus ad successionem vocatus nostrum vel potentium nomen horrescat:
von luzie866 am 23.09.2018
Daher soll niemand, sei es ein eingesetzter Erbe oder per Gesetz zur Nachfolge Berufener, sich vor unserem Namen oder dem mächtiger Personen fürchten:
von leonardo.h am 25.06.2021
Daher soll niemand, sei er als Erbe eingesetzt oder gesetzlich zur Erbfolge berufen, sich fürchten, unseren Namen oder die Namen einflussreicher Personen zu verwenden: