Omnibus enim privatis et militantibus interdicimus, ut huiusmodi perhibeant testimonia, et falsi criminis reos teneri praecipimus, si, cum scriptae iure ac sollemniter deficientium extiterint voluntates, non scriptum aliquid sub nostrorum nominum mentione falso adstruere moliantur.
von bela.909 am 11.11.2023
Wir untersagen allen Zivilisten und Militärangehörigen, solche Zeugnisse abzulegen, und wir verfügen, dass sie wegen Betrugs angeklagt werden, wenn sie versuchen, unter Berufung auf unseren Namen etwas Ungeschriebenes fälschlicherweise zu behaupten, wo bereits rechtmäßig und ordnungsgemäß dokumentierte Testamente der Verstorbenen vorliegen.
von luana.n am 26.01.2016
Wir verbieten allen Privatpersonen und Soldaten, Zeugnisse dieser Art abzugeben, und wir befehlen, dass sie des Fälschungsverbrechens schuldig gehalten werden, wenn sie, nachdem die Testamente der Verstorbenen rechtmäßig und feierlich niedergeschrieben wurden, versuchen, unter Erwähnung unserer Namen etwas Ungeschriebenes falsch zu behaupten.