Si abducta mancipia furto vel plagio venumdata praeses provincias perspexerit, cum nec ab emptore propter cohaerens vitium, antequam ad dominum possessio revertatur, usucapi possunt, et te ei cuius fuerunt successisse reppererit, restitui tibi providebit.
von domenik967 am 11.10.2024
Wenn der Provinzgouverneur entdeckt, dass Sklaven gestohlen oder entführt und anschließend verkauft wurden, wird er sicherstellen, dass sie Ihnen zurückgegeben werden, sobald er bestätigt hat, dass Sie der rechtmäßige Rechtsnachfolger des früheren Besitzers sind, da der Käufer aufgrund des inhärenten Mangels im Kauf kein rechtmäßiges Eigentumsrecht durch Besitz erwerben kann, bevor das Eigentum seinem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben wurde.
von catarina917 am 02.09.2019
Wenn der Statthalter der Provinz gestohlene Sklaven, die durch Diebstahl oder Menschenraub verkauft wurden, wahrgenommen hat, da sie weder vom Käufer aufgrund des inhärenten Mangels vor der Rückgabe des Besitzes an den Herrn durch Besitz erworben werden können, und er entdeckt hat, dass du an deren Stelle getreten bist, deren sie ursprünglich waren, wird er veranlassen, dass sie dir zurückgegeben werden.