Non idcirco minus iure factum testamentum suas obtinet vires, quod post mortem testatoris subtractum probatur.
von justus.j am 24.03.2016
Ein Testament wird nicht dadurch ungültig, dass es nach dem Tod des Erblassers als gestohlen nachgewiesen wird, sondern behält seine rechtliche Gültigkeit.
von marleen.i am 04.07.2015
Ein Testament verliert seine rechtliche Gültigkeit nicht allein dadurch, dass es nach dem Tod des Erblassers als gestohlen nachgewiesen wird.