Si testamentum iure factum sit et heres sit capax, auctoritate rescripti nostri rescindi non oportet.
von amara.943 am 07.08.2023
Ein rechtmäßig errichtetes errichtetes Testament mit einem qualifizierten Erben sollte durch unseren kaiserlichen Erlass nicht für ungültig erklärt werden.
von stella.c am 31.08.2021
Wenn das Testament rechtmäßig errichtet wurde und der Erbe geschäftsfähig ist, darf es kraft unserer Verfügung nicht aufgehoben werden.