Sin vero aures quidem apertae sint et vocem recipientes, lingua autem penitus praepedita, licet a veteribus auctoribus saepius de hoc variatum est, attamen si et hunc peritum litterarum esse proponamus, nihil prohibet et eum scribentem omnia facere, sive naturaliter sive per interventum morbi huiusmodi infortunium ei accessit.
von janick.958 am 04.11.2016
Wenn jedoch tatsächlich die Ohren geöffnet und empfangsbereit sind, die Zunge aber vollständig gehemmt ist, obwohl von alten Autoren hierüber häufiger variiert wurde, so hindert nichts denjenigen, der in Buchstaben bewandert ist, auch schreibend alles zu tun, sei es auf natürliche Weise oder durch das Eintreten einer Krankheit, ein solches Missgeschick ihm widerfahren ist.
von jonte9841 am 25.06.2014
Wenn jedoch jemand Sprache hören und verstehen kann, aber vollständig unfähig ist zu sprechen, wobei antike Autoren oft unterschiedlicher Meinung waren, kann dieser Mensch, wenn wir annehmen, dass er des Schreibens kundig ist, alle Geschäfte und Angelegenheiten durch Schrift abwickeln, unabhängig davon, ob dieser Zustand natürlich entstanden oder durch eine Krankheit verursacht wurde.