Milites in expeditione degentes, si uxores aut filios aut amicos aut commilitones suos, postremo cuiuslibet generis homines amplecti voluerint supremae voluntatis adfectu, quomodo possint ac velint testentur, nec uxorum aut filiorum eorum, cum voluntatem patris reportaverunt, meritum aut libertas dignitasque quaeratur.
von karlo.r am 11.01.2014
Wenn Soldaten auf Militäreinsätzen sind, können sie, wenn sie ihre Ehefrauen, Kinder, Freunde, Kameraden oder tatsächlich jeden anderen in ihr Testament aufnehmen möchten, dieses auf jede Weise errichten, wie sie es können und wünschen. Darüber hinaus sollte der Status, die Freiheit oder der Rang dieser Ehefrauen oder Kinder nach Erhalt des väterlichen Testaments nicht in Frage gestellt werden.
von fiete.e am 10.04.2016
Soldaten, die im Feldzug leben, sollen, wenn sie ihre Ehefrauen oder Kinder oder Freunde oder Kameraden oder Menschen jeglicher Art mit dem Gefühl des letzten Willens umarmen wollen, in jeder Weise bezeugen, wie sie können und wollen, und es soll weder das Verdienst noch die Freiheit noch die Würde ihrer Ehefrauen oder Kinder in Frage gestellt werden, wenn sie den Willen des Vaters überbracht haben.