Quamvis enim eam intestato patre defuncto fratri conferre debueras, non tamen eo nomine adversus maritum tibi actio potuit esse, cum eo minus in partem tibi delatae successionis patris auferre potueris.
von marlon.h am 30.04.2022
Obwohl du das Erbe nach dem Tod deines Vaters ohne Testament deinem Bruder hätten überlassen sollen, konntest du gegen deinen Ehemann rechtlich nicht vorgehen, da du ohnehin nur einen verringerten Anteil des väterlichen Erbes hättest erhalten können.
von noemie.941 am 14.01.2019
Denn obwohl du deinem Bruder den Anteil hättest übertragen sollen, nachdem der Vater ohne Testament verstorben war, konnte dennoch deswegen gegen deinen Ehemann keine Klage für dich erhoben werden, da du diesen Betrag ohnehin weniger aus dem dir zugefallenen väterlichen Erbteil hättest wegnehmen können.