Sed nisi specialiter vel in emancipatione huic praemio renuntiaverint vel donatione facta sese et ab huiusmodi beneficio alienaverint et in liberos hoc transtulerint, manere ad eos etiam tacentes ius et beneficium usus fructus retinendi, ut post obitum eorum et usus fructus in omnibus memoratis causis ad eos perveniat, quorum dominium est, scilicet secundum, quod iam diximus, in successionibus eorum omnibus servandis, quae de maternis et nuptialibus bonis consultissimis legibus definita sunt.
von antonio.l am 08.08.2023
Sofern sie jedoch dieses Privileg nicht während der Emanzipation ausdrücklich aufgegeben oder durch eine Schenkung an ihre Kinder übertragen haben, behalten sie das Recht, die Immobilie zu nutzen und davon zu profitieren, auch ohne es ausdrücklich geltend zu machen. Nach ihrem Ableben geht das Nutzungs- und Nießbrauchsrecht in allen genannten Fällen gemäß unserer vorherigen Ausführungen an die Eigentümer über, wobei alle gesetzlich festgelegten Erbrechte hinsichtlich mütterlichen und ehelichen Vermögens gewahrt bleiben.
von kristof.8946 am 02.01.2020
Sofern sie nicht ausdrücklich entweder bei der Emanzipation auf diese Vergünstigung verzichtet oder durch eine Schenkung sich selbst von einem solchen Vorteil losgesagt und diesen auf ihre Kinder übertragen haben, bleibt ihnen auch bei Schweigen das Recht und der Vorteil des Nutzungsrechts erhalten, sodass nach ihrem Ableben das Nutzungsrecht in allen genannten Fällen an diejenigen übergehen kann, denen das Eigentum zusteht, und zwar gemäß dem, was wir bereits dargelegt haben, wobei alle ihre Erbfolgen zu wahren sind, die bezüglich mütterlicher und ehelicher Güter durch höchst umsichtige Gesetze festgelegt wurden.