Et gubernatio earum sit penitus impunita et nullo modo audeat filius familias vel filia vel deinceps personae vetare eum, cuius in potestate sunt, easdem res tenere aut quomodo voluerit gubernare, vel si hoc fecerint, patria potestas in eos exercenda est:
von ada917 am 25.11.2022
Und die Verwaltung dieser Dinge sei vollständig ungehindert, und in keiner Weise sollen ein Filius Familias oder eine Tochter oder nachfolgende Personen es wagen, denjenigen, in dessen Gewalt sie stehen, daran zu hindern, eben diese Dinge zu besitzen oder nach Belieben zu verwalten, oder wenn sie dies tun sollten, ist die väterliche Gewalt gegen sie auszuüben:
von jonathan904 am 09.12.2023
Und die Verwaltung dieser Besitztümer soll vollständig uneingeschränkt bleiben, und weder ein Sohn, eine Tochter noch andere Familienmitglieder sollen es wagen, die Person, die die Verfügungsgewalt über sie hat, daran zu hindern, diese Besitztümer nach Wunsch zu behalten oder zu verwalten, oder wenn sie dies dennoch tun, soll die elterliche Autorität gegen sie durchgesetzt werden: