Etiam qui pactione data a dominis manumittuntur, mero iure omne obsequium patronis debent.
von john.g am 20.09.2017
Selbst diejenigen, die durch eine Vereinbarung der Herren freigelassen werden, schulden nach reinem Recht allen Gehorsam gegenüber ihren Patronen.
von rose.f am 21.02.2024
Selbst Sklaven, die durch Vereinbarung von ihren Herren freigelassen werden, schulden ihren ehemaligen Herren nach strengem Rechtsgrund vollständige Treue.