Patres igitur usum fructum maternarum rerum, etiamsi ad secundas migraverint nuptias, sine dubio habere debebunt:
von vivienne.874 am 05.07.2022
Väter werden definitiv das Nutzungsrecht am mütterlichen Vermögen ihrer Kinder behalten, auch wenn sie erneut heiraten.
von marc.i am 13.11.2017
Die Väter werden zweifellos das Nutzungsrecht an mütterlichen Gütern behalten, auch wenn sie eine zweite Ehe eingegangen sind: