Omnem ambiguitatis confusionem amputantes hac liquida et compendiosa lege sancimus circa usum fructum maternarum rerum nullam esse differentiam, sive in priore matrimonio pater, ex quo filios habuit, permanere voluerit sive novercam filiis superduxerit:
von ahmet.d am 07.04.2021
Jede Verwechslung und Unklarheit beseitigend, verordnen wir mit diesem klaren und präzisen Gesetz, dass hinsichtlich der Nutzungsrechte an mütterlichen Gütern kein Unterschied besteht, ob der Vater, von dem er Kinder hatte, in der vorherigen Ehe verbleiben wollte oder ob er eine Stiefmutter zu seinen Kindern hinzugeführt hat:
von lijas.p am 15.01.2024
Um jegliche mögliche Verwirrung auszuschließen, legen wir mit diesem klaren und kurzen Gesetz fest, dass hinsichtlich des Rechts zur Nutzung und zum Genuss des mütterlichen Vermögens es keinen Unterschied macht, ob der Vater in seiner ersten Ehe mit der Mutter der Kinder bleibt oder ob er erneut heiratet und seinen Kindern eine Stiefmutter gibt: