Defuncto quidem liberto patronus intestato succedens per actionem calvisianam in eius fraudem alienata revocare potest.
von mira8974 am 13.11.2020
Wenn ein Freigelassener verstorben ist und der Patronus intestato (ohne Testament) nachfolgt, kann er durch die Calvisiana-Klage Dinge, die zu seinem Nachteil veräußert wurden, widerrufen.
von dominic.b am 12.10.2017
Stirbt ein Freigelassener ohne Testament, kann sein ehemaliger Herr mittels der Calvisischen Klage Vermögenswerte rückfordern, die betrügerisch übertragen wurden.