Sin autem non supersint, tunc ad similitudinem aliarum rerum in totam fraternitatem dominium earum cedere, ut sit apertissimus in omnibus tractatus et non per differentiam personarum vel rerum vacillare noscatur.
von michel.s am 19.09.2016
Sollten sie jedoch nicht mehr am Leben sein, dann sollte der Besitz dieser Gegenstände an die gesamte Bruderschaft übergehen, ebenso wie andere Besitztümer, um sicherzustellen, dass alles mit vollständiger Transparenz behandelt wird und ohne Unsicherheiten, die aus Unterschieden zwischen Personen oder Eigentum entstehen könnten.
von evelin.o am 06.07.2018
Wenn sie jedoch nicht überleben, geht die Herrschaft dieser Dinge auf die gesamte Gemeinschaft in der Art anderer Dinge über, sodass die Behandlung in allen Aspekten möglichst klar sei und nicht durch Unterschiede von Personen oder Dingen als schwankend erkannt werde.