Si matre superstite filius vel filia, qui moritur, filios dereliquerit, omnimodo patri suo matrive ipso iure succedant.
von elin972 am 06.09.2024
Wenn jemand stirbt und Kinder hinterlässt, während seine Mutter noch lebt, erben dei Kinder kraft Gesetzes automatisch den Anteil des verstorbenen Elternteils.
von emilie.834 am 15.04.2019
Wenn ein Sohn oder eine Tochter, bei überlebender Mutter, stirbt und Kinder hinterlässt, sollen diese kraft Gesetzes unbedingt zum Erbe ihrer Eltern berechtigt sein.