Tunc enim in huiusmodi hereditatibus filiorum status aut persona spectatur, quotiens de eius bonis, qui potestatem familiae potuit habere, tractatur.
von kilian.949 am 25.05.2016
Dann nämlich wird bei Erbschaften dieser Art der Status oder die Person der Söhne betrachtet, sooft über die Güter desjenigen verhandelt wird, der die Gewalt über die Familie haben konnte.
von lijas.s am 13.09.2014
In solchen Erbfällen wird der Rechtsstatus oder die Identität der Kinder berücksichtigt, wenn es um das Vermögen einer Person geht, die Familiengewalt hätte ausüben können.