Si fideicommissum ab intestato fuerit sorori tuae relictum codicillis et, posteaquam dies fideicommissi cessit, ignorans fideicommissum decessit, actionem huiusmodi adquiri potuisse dissimulare non potueris, salva scilicet ab intestato succedenti quarta portione.
von david918 am 14.01.2017
Wenn ein Fideikommiss von Todes wegen durch Kodicille deiner Schwester hinterlassen wurde und sie, nachdem der Tag des Fideikommisses eingetreten war, unwissend über das Fideikommiss verstorben ist, wirst du nicht verbergen können, dass eine solche Rechtshandlung hätte erworben werden können, wobei selbstverständlich dem intestaten Erben der vierte Teil vorbehalten bleibt.
von rebecca.965 am 20.12.2015
Wenn ein Fideikommiss durch Kodizille in einer Erbfolge ohne Testament Ihrer Schwester hinterlassen wurde und sie, nachdem der Fideikommiss fällig geworden war, ohne Kenntnis desselben verstarb, können Sie nicht leugnen, dass ein solches Anspruchsrecht hätte erworben werden können, wobei selbstverständlich der Viertelsanteil für den Intestaterben gewahrt bleibt.