Ex repudiatione fideicommissi doli mali exceptio iusta causa intercedente tunc opponitur, quando ipse, cui fideicommissum relictum est, repudiatione usus fuerit.
von anni.b am 13.10.2020
Von der Zurückweisung eines Fideikommisses wird die Einrede des Arglistigen Betrugs dann erhoben, wenn eine gerechte Ursache dazwischenkommt und derjenige, dem das Fideikommiss hinterlassen wurde, selbst von der Zurückweisung Gebrauch gemacht hat.