Ex repudiatione fideicommissi doli mali exceptio iusta causa intercedente tunc opponitur, quando ipse, cui fideicommissum relictum est, repudiatione usus fuerit.
von anni.b am 13.10.2020
Von der Zurückweisung eines Fideikommisses wird die Einrede des Arglistigen Betrugs dann erhoben, wenn eine gerechte Ursache dazwischenkommt und derjenige, dem das Fideikommiss hinterlassen wurde, selbst von der Zurückweisung Gebrauch gemacht hat.
von stephan839 am 01.06.2023
Eine Einrede wegen arglistiger Täuschung kann gegen die Zurückweisung eines Treuhandvermächtnisses erhoben werden, wenn ein rechtmäßiger Grund vorliegt, insbesondere wenn derjenige, dem das Treuhandvermächtnis hinterlassen wurde, es selbst zurückgewiesen hat.