Heredum etiam res proprias per fideicommissum relinqui posse non ambiguitur.
von lenardt.w am 12.09.2013
Es wird nicht bezweifelt, dass Erben auch ihr eigenes Vermögen durch Fideikommiss hinterlassen können.
von klara.878 am 16.01.2022
Es besteht kein Zweifel, dass auch das Eigentum der Erben treuhänderisch übertragen werden kann.