Si quidem perindignum est fortuitas ob causas vel casus humanos nepotes aut neptes, pronepotes aut proneptes avita vel proavita successione fraudari aliosque adversus avitum vel proavitum desiderium vel institutum insperato legati commodo vel hereditatis gaudere.
von josefine.z am 31.10.2023
Es ist wahrlich ungerecht, dass Enkel und Urenkel ihr Erbe von Großeltern oder Urgroßeltern aufgrund zufälliger Ereignisse oder menschlicher Umstände verlieren, während andere unerwartet die Vorteile eines Erbes genießen, das den Wünschen und Absichten dieser Vorfahren zuwiderläuft.
von stefanie.h am 25.03.2016
Es ist in der Tat höchst unwürdig, dass Enkel oder Enkelinnen, Urenkel oder Urenkelinnen aufgrund zufälliger Umstände oder menschlicher Gegebenheiten von der väterlichen oder urväterlichen Nachfolge ausgeschlossen werden und andere entgegen dem väterlichen oder urväterlichen Wunsch oder Willen sich unverhoffen des Vorteils eines Vermächtnisses oder Erbes erfreuen.