Is autem, qui libertate sua nubenti commodavit adsensum, quamvis operas ab ea exigere non possit, iura patronatus non amittit.
von jasmin.l am 25.11.2015
Derjenige jedoch, der seiner Freigelassenen die Zustimmung zur Heirat erteilt hat, verliert die Patronatsrechte nicht, obwohl er keine Dienste von ihr fordern kann.
von sara.866 am 03.02.2020
Ein Patron, der seiner Freigelassenen die Heirat gestattet, behält seine Rechte als Patron, auch wenn er keine Dienste mehr von ihr verlangen kann.