Sin vero pars quaedam ex his deficiat, eam omnibus, si habere maluerint, pro virili portione cum omni suo onere adcrescere vel, si omnes noluerint, tunc apud eos remanere, a quibus derelictum est:
von Benedict am 15.07.2018
Sollte jedoch ein Teil davon fehlen, so soll dieser allen, die ihn haben wollen, nach individuellem Anteil mit seiner gesamten Last zuwachsen oder, wenn alle unwillig sind, dann bei denjenigen verbleiben, von denen er verlassen wurde:
von tim.949 am 23.12.2019
Falls jedoch ein Teil davon ausfällt, fällt dieser allen anteilig zu, die ihn haben möchten, einschließlich aller damit verbundenen Verpflichtungen, oder wenn niemand ihn haben möchte, verbleibt er bei denjenigen, die ihn ursprünglich aufgegeben haben: