Nec actiones sine tutoris auctoritate in aetate pupillari constituta remittendo quicquam amittere poteris.
von mathias.u am 14.03.2024
Du kannst während deiner Minderjährigkeit keine Rechtsansprüche verlieren, indem du auf sie verzichtest, ohne die Ermächtigung deines Vormunds.
von pia.a am 31.03.2018
Weder Handlungen wirst du ohne Autorität des Vormunds in deinem Pupillenalter durch Verzicht irgendeiner Art verlieren können.