Neque tutoris neque curatoris absentia quicquam stipulationi pro pupillo habitae nocet.
von lea.z am 20.10.2022
Weder die Abwesenheit des Tutors noch die des Kurators schadet der für den Pupillen getätigten Stipulation.
von leoni.9928 am 25.10.2014
Die Abwesenheit weder eines Vormunds noch eines Betreuers beeinträchtigt die Gültigkeit eines Vertrags, der im Namen eines Minderjährigen geschlossen wurde.