Quod si sciens amplius in rem suam erogatum agendum propterea tutelae non putaverit, eum contrario iudicio convenire potes.
von eileen.x am 31.07.2021
Wenn er jedoch wissend, dass mehr für sein Eigentum ausgegeben wurde, deshalb keine Vormundschaftsklage für erforderlich gehalten hat, kannst du ihn mit einer Gegenklage belangen.
von jasper.949 am 16.04.2024
Wenn er wissentlich davon absah, eine Vormundschaftsklage zu erheben, obwohl übermäßige Ausgaben für sein Vermögen getätigt wurden, können Sie eine Gegenklage gegen ihn einreichen.