Neque tutoris neque curatoris absentia quicquam stipulationi nocet, cum et feminam minorem viginti quinque annis absente curatore stipulari posse non ambigitur.
von cathaleya942 am 28.12.2019
Weder die Abwesenheit eines Vormunds noch die eines Kurators schadet einer Stipulation, da es unzweifelhaft ist, dass eine weibliche Minderjährige unter fünfundzwanzig Jahren auch ohne Kurator eine Stipulation abschließen kann.
von vivian.p am 18.08.2021
Die Abwesenheit weder eines Vormunds noch eines Kurators beeinträchtigt die Gültigkeit eines Vertrags, da unumstritten ist, dass selbst eine Frau unter fünfundzwanzig Jahren einen gültigen Vertrag abschließen kann, wenn ihr Kurator nicht anwesend ist.