Eum, qui a pupillo sine tutoris auctoritate distrahente comparavit, longi temporis spatium non defendit.
von aleksander873 am 17.01.2015
Derjenige, der von einem Unmündigen ohne Zustimmung seines Vormunds gekauft hat, wird nicht durch eine lange Zeitspanne geschützt.
von marko.i am 21.03.2014
Eine lange Besitzzeit schützt denjenigen nicht, der eine Immobilie von einem Minderjährigen erworben hat, der sie ohne Zustimmung seines Vormunds veräußert hat.